Allgemeine Geschäftsbedingungen

der N3W Messeservice (Stand: 29.10.2025)

1. Geltungsbereich / Kundenkreis

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der N3W Messeservice gegenüber Ausstellern, Veranstaltern und sonstigen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Das umfasst insbesondere Planung, Vermietung, Lieferung, Auf- und Abbau von Messeständen sowie ergänzende Dienstleistungen (z. B. Ausstattung, Transport, Einlagerung, Reinigung).
1.2 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht beliefert.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, N3W Messeservice stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen N3W Messeservice und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie in Textform bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss / Angebote / Bestellungen

2.1 Die Bestellung des Auftraggebers (z. B. per Shop, Formular, E-Mail) gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von N3W Messeservice (z. B. Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung, Rechnung) oder durch tatsächliche Leistungserbringung (z. B. Lieferung/Montage am Stand).
2.3 Angebote von N3W Messeservice sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt ist. Falls eine Bindefrist genannt ist (z. B. „14 Tage gültig“), erlischt das Angebot nach Ablauf dieser Frist automatisch.
2.4 Zeichnungen, Pläne, Visualisierungen, 3D-Renderings, Layouts, Stücklisten und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von N3W Messeservice. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder von Dritten umgesetzt werden. (Hinweis: Das schützt dein Standdesign.)
2.5 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Nutzung aller von ihm gelieferten Inhalte (Logos, Grafiken, Druckdaten etc.) berechtigt ist und dass durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt N3W Messeservice insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang (z. B. Mietmöbel, Standbau, Wände, Blenden, Beleuchtung, Grafiken, Teppich, Stromverteilung, Logistik, Lagerung, Reinigung, Demontage) ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils letzten Angebot / der letzten Bestätigung von N3W Messeservice.
3.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, versteht sich der Mietpreis für Mietmaterial jeweils für die Dauer der gebuchten Veranstaltung inkl. Auf- und Abbauzeit.
3.3 Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind Lieferung an den Messestandort, Montage und Demontage im Preis enthalten.
3.4 N3W Messeservice ist berechtigt, in technisch notwendigen oder zumutbaren Fällen gleichwertige oder höherwertige Materialien/Artikel zu liefern, falls der konkret bestellte Artikel nicht verfügbar ist. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe oder Maßen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, gelten als vertragsgemäß.
3.5 Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich oder kurzfristig beauftragt werden und nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebotes sind (z. B. Umbauten vor Ort, Sonderleistungen außerhalb regulärer Arbeitszeiten, Zusatzbedarf während der Messe), werden nach Aufwand bzw. gesondert berechnet.

4. Mietgegenstände / Mietdauer / Obhutspflichten
4.1 Alle nicht ausdrücklich zum Kauf bestimmten Gegenstände (z. B. Systemwände, Blenden, Möbel, Beleuchtung, Technik, Bodenbeläge) werden ausschließlich mietweise überlassen. Eigentum verbleibt bei N3W Messeservice.
4.2 Die Haftung des Auftraggebers für das Mietgut beginnt mit Anlieferung/Übergabe am Stand und endet mit Abholung durch N3W Messeservice bzw. durch von N3W Messeservice beauftragtes Personal. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber den Stand bereits verlassen hat.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgut pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist es untersagt, Systemwände, Blenden oder Mietmöbel zu beschädigen, z. B. durch Verschrauben, Nageln, Bohren oder die Verwendung aggressiver Klebe- und Befestigungsmittel. Schäden durch unsachgemäße Behandlung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.4 Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert bzw. zur Instandsetzung auf Kosten des Auftraggebers berechnet.
4.5 Während der Laufzeit der Messe und außerhalb der Messe-Öffnungszeiten trägt der Auftraggeber die Gefahr für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Mietgutes. Eine Bewachung des Messestandes sowie ggf. eine Ausstellerversicherung/Elektronikversicherung ist vom Auftraggeber selbst zu organisieren.
4.6 Stärker verschmutzte oder zweckentfremdet genutzte Mietgegenstände dürfen nach Rückgabe gereinigt bzw. instandgesetzt werden. Die entstehenden Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Preise / Zuschläge / Nebenkosten
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Der angegebene Mietpreis versteht sich – sofern nicht anders ausgewiesen – für die gesamte Dauer der jeweiligen Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau).
5.3 Bestellungen, Änderungen oder Nachbuchungen, die kurzfristig und außerhalb der regulären Bestellfristen eingehen, können mit einem Eilzuschlag belegt werden. Ein solcher Zuschlag beträgt in der Regel mindestens 20 % des Netto-Auftragswertes; bei sehr kurzfristigen oder aufwändigen Sonderlösungen können höhere Zuschläge berechnet werden (z. B. Wochenend-/Nachtarbeit, Expresslogistik).
5.4 Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, Transporte, Sonderanfertigungen oder Wartezeiten, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen (z. B. kein Standzugang zum vereinbarten Aufbauzeitraum), werden gesondert berechnet.

6. Zahlungsbedingungen / Verzug / Sicherheiten
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
6.2 N3W Messeservice ist berechtigt, (Teil-)Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Neukunden oder erkennbar erhöhtem Risiko (z. B. offener Zahlungsrückstand aus früherem Auftrag) kann die Leistung ganz oder teilweise von einer Vorauszahlung oder einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
6.3 Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist N3W Messeservice berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (bei B2B in der Regel Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) sowie eine pauschale Mahn-/Verzugskostenentschädigung nach den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen.
6.4 Bei Zahlungsverzug oder begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann N3W Messeservice weitere Leistungen zurückhalten, bis vollständige Zahlung bzw. Sicherheitsleistung erfolgt.

7. Termine / Aufbau / Abnahme / Gefahrübergang
7.1 Aufbau-, Liefer- und Übergabetermine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Fixtermin bestätigt.
7.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Standplatz zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich und baureif ist (Stromanschlüsse frei, Boden zugänglich, keine Fremdgewerke blockieren die Fläche etc.). Verzögerungen, die durch fehlende Zugänglichkeit oder fehlende Freigaben entstehen, gelten als vom Auftraggeber zu vertreten und können als Mehraufwand berechnet werden.
7.3 Nach Fertigstellung des Standes bzw. nach Anlieferung des Mietgutes hat der Auftraggeber (oder eine von ihm bevollmächtigte Person) die Leistung abzunehmen. Erscheint niemand zur Abnahme, gilt der Stand bzw. das Mietmaterial mit Inbesitznahme als ordnungsgemäß übergeben.
7.4 Geringfügige Mängel, die die Nutzung des Standes nicht wesentlich beeinträchtigen (z. B. kleine Kratzer, farbliche Abweichungen, übliche Gebrauchsspuren bei Mietmöbeln), berechtigen den Auftraggeber nicht zur Abnahmeverweigerung. Noch offene Kleinarbeiten oder Restleistungen werden nachgeholt.
7.5 Mit der Abnahme bzw. Inbesitznahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung der Mietsachen auf den Auftraggeber über. Das bleibt so bis zur Rückgabe / Demontage durch N3W Messeservice.

8. Stornierung / Rücktritt / Ausfall der Messe / Höhere Gewalt
8.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag grundsätzlich stornieren. Eine Stornierung bedarf immer der Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail).
8.2 Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten – sofern im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist – folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf den vereinbarten ersten Aufbautag: bis 30 Kalendertage vorher: 30 % des Netto-Auftragswertes, 29 bis 14 Kalendertage vorher: 60 % des Netto-Auftragswertes, ab 13 Kalendertagen vorher (bzw. bei Nichtantritt): 100 % des Netto-Auftragswertes. Der Auftraggeber darf nachweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden von N3W Messeservice geringer ist. 8.3 Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag außerhalb eines von N3W Messeservice zu vertretenden Grundes (z. B. „ich nehme den Stand jetzt doch nicht mehr“), kann N3W Messeservice anstelle der obigen Pauschalen die gesetzlichen Ansprüche aus § 648 BGB geltend machen (Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, entgangener Gewinn).
8.4 Fällt die Veranstaltung/Messe ganz oder teilweise aus oder wird verschoben aus Gründen, die N3W Messeservice nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Untersagung, höhere Gewalt, Streik, Lieferkettenstörung, Krankheit des Veranstalters, extreme Wetterlage), bleibt der Vergütungsanspruch von N3W Messeservice grundsätzlich bestehen, soweit Leistungen bereits erbracht oder verbindlich beauftragt wurden (z. B. individuell produzierte Grafiken, reservierte Mietbestände, gebuchte Subunternehmer, Logistik). Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
8.5 Fixtermine können sich in Fällen höherer Gewalt oder vergleichbarer, unvorhersehbarer und nicht von N3W Messeservice verschuldeter Ereignisse angemessen verschieben. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung besteht in diesen Fällen nicht.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An gelieferten, nicht nur mietweise überlassenen Waren (z. B. gekaufte Grafiken, individuell gefertigte Bauteile, Sonderbauten) behält sich N3W Messeservice das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
9.2 Solange Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Auftraggeber die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und gegen die üblichen Risiken (Diebstahl, Feuer, Leitungswasser etc.) angemessen zu versichern.

10. Gewährleistung (Mängelansprüche)
10.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten bzw. aufgebauten Leistungen und Mietgegenstände unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme zu prüfen und erkennbare Mängel sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen erkennbarer Mängel können ausgeschlossen sein.
10.2 Bei berechtigten Mängeln hat N3W Messeservice zunächst das Recht zur Nacherfüllung, d. h. nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber – im rechtlichen Rahmen – die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
10.3 Normale Gebrauchsspuren bei Mietmaterial (z. B. leichte Kratzer an Mietmöbeln, geringfügige Farbabweichungen bei bereits verwendeten Systemwänden) stellen keinen Mangel dar.

11. Haftung
11.1 N3W Messeservice haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet N3W Messeservice nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Rein wirtschaftliche/folgende Vermögensschäden (z. B. entgangener Gewinn durch ausgefallene Messekontakte) sind in diesem Rahmen typischerweise ausgeschlossen.
11.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers, ist ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen (z. B. Produkthaftungsgesetz).
11.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich in Textform zu melden, damit Schadensminderung möglich bleibt.

12. Datenschutz
12.1 N3W Messeservice verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Kontakt-, Projekt- und Abrechnungsdaten) ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Auftrages sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht).
12.2 Rechtsgrundlagen hierfür sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
12.3 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere Betroffenenrechte, sind der gesonderten Datenschutzerklärung von N3W Messeservice zu entnehmen.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von N3W Messeservice. N3W Messeservice ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. 
13.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail ausreichend), soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.